Damit das Meet reibungslos abläuft und keine Personen gefährdet werden, gibt es wie auch beim BigBikeMeet einige Verhaltensregeln für das SmallBikeMeet, welchen alle Besucher Folge zu leisten haben.
Vielen Dank für euer Verständnis.
- Fahrbetrieb von 08:00 Uhr bis spätestens 20:00 Uhr
- Absolutes Nachtfahrverbot ab 21:00 Uhr
- Es darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
- Eine Gefährdung anderer Personen durch eure
Aktionen muss jederzeit ausgeschlossen sein
- Keine Wheelies außerhalb der Sunt-Area
- Keine Burnouts außerhalb des Burnout-Käfigs
- Keine Burnouts auf Hängern oder mitgebrachten
Holzbrettern
- Wenn ihr auf das Bike steigt gilt ein absolutes Alkohol-
und Drogenverbot
- Kein offenes Feuer
- Kein Glas (Shisha Bowls ausgenommen)
- Keine Gasflaschen / Gaskartuschen bis max.
450g Füllgewicht
- Nur Co2-Flaschen / Co2-KArtuschen bis max. 500g
Füllgewicht
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten
- Schutzkleidung* (Helm, Protektoren, Motorradbekleidung)
- Keine Burnouts
- Keine Donuts
- Kein Befahren außerhalb der Öffnungszeiten
- Eine Gefährdung anderer Personen muss ausgeschlossen sein
- Hinweisschilder beachten und befolgen
- Das Befahren muss mit dem Personal vor Ort abgesprochen werden (wegen max. Personenanzahl)
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten
- Kein Befahren des Infields / Parkplatz benutzen
- Den BurnOut Käfig nur in Absprache mit dem Personal benutzen ( Anmeldung direkt am Käfig)
- Im BurnOut Käfig ist Schutzkleidung* (Helm, Protektoren, Motorradbekleidung) zu tragen
- Kein Betreten außerhalb der Öffnungszeiten
- Es gilt das Jugendschutzgesetz beim Ausschank alkoholhaltiger Getränke
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten
- Burnout, Roling-Burnout, Donuts (außerhalb des BurnOut Käfigs)
- Ausschluss von der Veranstaltung
- Anzeige wegen Sachbeschädigung
- sofortige Schadensersatzforderung von mindestens 500,- Euro (ist vor Ort zu begleichen)
- Befahren der Start- und Landebahn / Stunt Area außerhalb der Öffnungszeiten
- Ausschluss von der Veranstaltung
- Missachtung der Anweisungen des Personals
- ggf. Ausschluss von der Veranstaltung
- Sachbeschädigung
- Anzeige wegen Sachbeschädigung gem. §303 StGB
- Ausschluss von der Veranstaltung
- sofortige Schadensersatzforderung in Höhne des entstandenen Schadens zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 100,- Euro
- Verlassen des Festivalgeländes an nicht dafür vorgesehen Stellen
- Ausschluss von der Veranstaltung
- Kein Wiedereinlass
- Keine Schutzkleidung auf den Aktionsflächen
- Kein Einlass auf die Start- und Landebahn, in die Stunt Area oder in den BurnOut Käfig
- Nichtbeachtung des Fahrverbots
- Ausschluss von der Veranstaltung
- Nichtbeachtung des Alkohol- & Drogenverbots**
- Ausschluss von der Veranstaltung
Generell gibt es beim Ausschluss von der Veranstaltung keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Ebenso gibt es keine Möglichkeit die Veranstaltung wieder zu betreten, auch nicht wenn erneut ein Ticket an der Kasse erworben wird.
*Definition der Schutzbekleidung:
- Protektoren (Rücken, Ellenbogen, Knie)
oder
- Motorradbekleidung, z.B. Lederkombi /Jacke + Hose mit o.g. Protektoren
- Festes Schuhwerk, mindestens Sneaker / KEINE Flipflops, Adiletten o.ä.
- Helm gem. ECE 22/05 Norm
** Erläuterung des Alkohol- und Drogenverbotes:
Dies ist eine Vorgabe der Versicherung und der Ämter! Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht nicht tragbar und verantwortungslos unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ein Fahrzeug zu führen...